Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der BarBrain GmbH, Lindwurmstraße 25, 80337 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (nachfolgend „Anbieter“), und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) hinsichtlich der Nutzung der Software „BarBrain“ (nachfolgend „Software“).

(2) Die Software ermöglicht dem Kunden die Digitalisierung seines Warenbestands sowie die Durchführung digitaler Inventuren in Gastronomie- und Hotelleriebetrieben. Die Software wird als Software-as-a-Service („SaaS“) über das Internet bereitgestellt.

(3) Die Nutzung der Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er nicht als Verbraucher handelt.

(4) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, er hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 BGB findet keine Anwendung.

(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden (einschließlich gesonderter SaaS-Verträge für Enterprise-Kunden) gehen diesen AGB im Einzelfall vor. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgeblich.

§ 2 Registrierung und Vertragsschluss

(1) Die Nutzung der Software setzt eine vorherige Registrierung voraus. Im Rahmen der Registrierung hat der Kunde die in der Eingabemaske geforderten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Die Datenerhebung erfolgt nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.

(2) Die Registrierung steht ausschließlich juristischen Personen sowie voll geschäftsfähigen natürlichen Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, offen. Es ist möglich, unter einer juristischen Person mehrere Betriebe zu registrieren. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.

(3) Der Vertragsschluss und die näheren Einzelheiten zum Vertragsbeginn richten sich nach § 3.

(4) Der Kunde erhält nach Registrierung einen persönlichen Account mit E-Mail-Adresse und Passwort (Zugangsdaten). Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte außerhalb des Unternehmenskreises des Kunden weitergegeben werden. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die über seinen Account erfolgen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten hat.

(5) Bei offensichtlich fiktiven Angaben oder Verstoß gegen § 1 Abs. 3 behält sich der Anbieter das Recht vor, die Registrierung abzulehnen oder den Account zu sperren bzw. zu löschen.

§ 3 Vertragsbeginn, kostenfreie Zeiträume

(1) Mit Abschluss der Registrierung kommt zwischen dem Kunden und dem Anbieter ein Vertrag über die Nutzung der gewählten Leistungen zustande. Der Kunde wählt hierbei ein Paket gemäß § 4 und hinterlegt eine Zahlungsmethode gemäß § 6.

(2) Die Nutzung der Leistungen ist grundsätzlich kostenpflichtig. Sofern dem Kunden im Einzelfall ein kostenfreier Zeitraum (z. B. Testphase oder rabattierter Zeitraum) gewährt wird, richtet sich dessen Dauer nach der individuellen Vereinbarung bei Vertragsschluss.

(3) Ein kostenfreier Zeitraum beginnt mit Freischaltung des Zugangs, sofern nicht abweichend vereinbart. Während dieses Zeitraums gelten die Leistungsmerkmale des gewählten Pakets; der Anbieter kann den Funktionsumfang einschränken.

(4) Sofern ein kostenfreier Zeitraum gewährt wird und keine fristgerechte Kündigung gemäß § 8 erfolgt, geht das Vertragsverhältnis im Anschluss automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Ab diesem Zeitpunkt wird die Vergütung gemäß § 5 fällig und über die hinterlegte Zahlungsmethode eingezogen.

(5) Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig vor Ablauf eines kostenfreien Zeitraums über den bevorstehenden Übergang in ein kostenpflichtiges Abonnement informieren.

(6) Kündigt der Kunde während eines kostenfreien Zeitraums gemäß § 8, endet der Vertrag mit Ablauf dieses Zeitraums, ohne dass Kosten entstehen.

§ 4 Leistungsbeschreibung und Pakete

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software als SaaS-Lösung über das Internet zur Verfügung. Der Zugang erfolgt webbasiert und/oder über mobile Applikationen. Die Software ermöglicht insbesondere die Digitalisierung von Warenbeständen, die Durchführung digitaler Inventuren sowie die Verwaltung von Produkten und Beständen.

(2) Der Kunde kann zwischen den folgenden Paketen wählen:

Leistungsmerkmal Basic Growth Enterprise
Anzahl Produkte bis 90 bis 200 Unbegrenzt
Anzahl Teammitglieder 1 Nutzer Bis zu 5 Nutzer Unbegrenzt
API-Zugang Nicht vorhanden Nicht vorhanden Unbegrenzt

(3) Der konkrete Leistungsumfang des jeweiligen Pakets ergibt sich aus der vorstehenden Übersicht sowie ergänzend aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters (https://www.barbrain.com/. Bei Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung auf der Website und diesen AGB gehen diese AGB vor.

(4) Ein Upgrade in ein höherwertiges Paket ist jederzeit möglich. Die Preisdifferenz wird zeitanteilig berechnet. Ein Downgrade ist zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode möglich.

(5) Als Produkt im Sinne dieser AGB gilt jeder einzelne Artikel (z. B. eine Flasche, eine Zutat), unabhängig davon, in wie vielen Bereichen (z. B. Lager, Regal, Cocktailstation) dieser Artikel geführt wird.

(6) Soweit der Anbieter eine Programmierschnittstelle (API) zur Verfügung stellt, gelten für deren Nutzung die nachfolgenden Bestimmungen ergänzend: Der Kunde darf die API ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke und der vom Anbieter dokumentierten Spezifikationen nutzen. Der Anbieter kann die Nutzung der API mengenmäßig beschränken (z. B. Anfragen pro Zeiteinheit) und die Schnittstelle ändern oder einstellen. Wesentliche Änderungen der API, die bestehende Integrationen des Kunden beeinträchtigen können, wird der Anbieter mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei (3) Monaten ankündigen. Der Kunde ist verpflichtet, die API-Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und den Zugang nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 5 Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Paket und dem gewählten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich). Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Paket Monatlich in EUR Jährlich in EUR Monatlich in CHF Jährlich in CHF
Basic 69,00 € 52,00 € 69,00 CHF 52,00 CHF
Growth 89,00 € 76,00 € 89,00 CHF 76,00 CHF
Enterprise 119,00 € 99,00 € 119,00 CHF 99,00 CHF

Monatliche Netto-Preise je Betrieb. Bei jährlicher Zahlweise handelt es sich um den monatlichen Preis bei Abschluss einer 12-monatigen Vertragsbindung.

Tabelle: Monatliche Netto-Preise je Betrieb. Bei jährlicher Zahlweise handelt es sich um den monatlichen Preis bei Abschluss einer 12-monatigen Vertragsbindung.

(2) Bei monatlicher Zahlweise wird die Vergütung monatlich im Voraus fällig. Bei jährlicher Zahlweise wird die Vergütung für 12 Monate im Voraus fällig. Rechnungen werden dem Kunden elektronisch in der webbasierten Oberfläche bereitgestellt.

(3) Die Vergütung wird je Betrieb/Filiale berechnet, der als Nutzer im System des Kunden registriert ist. Erhöht sich die Anzahl der registrierten Betriebe während einer laufenden Abrechnungsperiode, wird die Vergütung zeitanteilig angepasst.

(4) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software ganz oder teilweise zu sperren, bis der Rückstand vollständig ausgeglichen ist. Das Recht zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt unberührt.

(5) Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Soweit nicht individuell abweichend vereinbart, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland (nachfolgend „Stripe“). Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen von Stripe (https://stripe.com/de/legal). Der Anbieter bleibt in jedem Fall Ansprechpartner für sämtliche Fragen zur Abrechnung und zum Vertrag.

(2) Im Rahmen der Zahlungsabwicklung über Stripe stehen dem Kunden folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung:

  • SEPA-Lastschrift: Bei Erteilung eines SEPA-Mandats erfolgt der Einzug durch Stripe. Die Kontobelastung erfolgt bei Fälligkeit. Die Vorabinformationsfrist (Pre-Notification) wird auf 3 Tage verkürzt.
  • Kreditkarte: Bei Auswahl der Kreditkartenzahlung wird der fällige Betrag unmittelbar von der hinterlegten Kreditkarte eingezogen.

(3) Im Rahmen individueller Vereinbarungen (insbesondere bei Enterprise-Kunden oder gesonderten SaaS-Verträgen) kann die Vergütung auch per Rechnungsstellung erfolgen. In diesem Fall ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart. Der Anbieter stellt Rechnungen elektronisch per E-Mail bereit.

§ 7 Preisanpassungen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise gemäß § 5 mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs (6) Wochen zum Ende einer Abrechnungsperiode anzupassen, sofern dies durch einen der nachfolgenden Gründe sachlich gerechtfertigt ist:

  1. gestiegene allgemeine Kosten (insbesondere Inflation, Löhne, Energiekosten);
  2. Veränderungen der Kostenstruktur des Anbieters (insbesondere Hosting-, Lizenz- oder Infrastrukturkosten);
  3. wesentliche Weiterentwicklung der Software mit erhöhtem Funktionsumfang.

Die Ankündigung erfolgt in Textform (E-Mail oder Benachrichtigung im Dashboard).

(2) Der Kunde hat das Recht, der Preisanpassung innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform zu widersprechen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, endet der Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung. Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, gelten die neuen Preise ab dem angekündigten Zeitpunkt als vereinbart.

(3) Der Anbieter wird den Kunden im Rahmen der Ankündigung auf sein Widerspruchsrecht, die Frist und die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs ausdrücklich hinweisen.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, unabhängig von der gewählten Zahlweise.

(2) Bei monatlicher Zahlweise verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um einen weiteren Monat, sofern er nicht spätestens am letzten Tag vor Beginn der nächsten Verlängerungsperiode gekündigt wird.

(3) Bei jährlicher Zahlweise verpflichtet sich der Kunde für eine Mindestvertragsdauer von zwölf (12) Monaten ab Vertragsbeginn bzw. ab Beginn des kostenpflichtigen Zeitraums. Die Mindestvertragsdauer verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern der Vertrag nicht bis zum letzten Tag vor Beginn der nächsten Verlängerungsperiode gekündigt wird. Eine ordentliche Kündigung während einer laufenden 12-Monats-Periode ist ausgeschlossen.

(4) Bei Kündigung eines Vertrags mit jährlicher Zahlweise erfolgt keine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Vergütung für den verbleibenden Zeitraum.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn:

  1. der Kunde mit der vereinbarten Vergütung trotz Mahnung und Nachfristsetzung länger als vier (4) Wochen in Verzug gerät;
  2. der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen diese AGB verstößt;
  3. der Kunde die Software missbräuchlich nutzt oder Dritten die Nutzung ermöglicht.

(6) Kündigungen können in Textform (z. B. E-Mail) oder über die vom Anbieter bereitgestellte Kündigungsfunktion im Kundenprofil erklärt werden. Die bloße Löschung des Accounts ohne vorherige Kündigung gilt nicht als Kündigung.

(7) Nach Beendigung des kostenpflichtigen Vertrags wird der Account des Kunden in einen kostenfreien Account mit eingeschränktem Funktionsumfang umgewandelt. Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben im kostenfreien Account erhalten, solange der Account besteht.

(8) Löscht der Kunde seinen Account, werden sämtliche mit dem Account verbundenen Daten in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach der Löschung unwiderruflich gelöscht. Auf Anfrage des Kunden kann diese Frist angemessen verlängert werden, um dem Kunden den Export seiner Daten zu ermöglichen. Der Anbieter stellt hierfür eine Exportfunktion in gängigen maschinenlesbaren Formaten (insbesondere CSV) zur Verfügung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters bleiben unberührt.

§ 9 Softwareweiterentwicklung und Updates

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Software jederzeit weiterzuentwickeln, insbesondere Funktionen hinzuzufügen, zu ändern oder zu entfernen, soweit dies dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters zumutbar ist und der vertraglich geschuldete Leistungsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt.

(2) Es besteht kein Anspruch des Kunden auf dauerhafte Aufrechterhaltung eines bestimmten Funktionsumfangs, auf permanenten technischen Fortschritt oder auf Anpassung an neueste technische Standards, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

(3) Technisch notwendige Updates werden vom Anbieter nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden installiert. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass technisch notwendige Updates automatisch eingespielt werden können.

§ 10 Verfügbarkeit und Support

(1) Der Anbieter stellt eine Verfügbarkeit der Software von mindestens 99,0 % im Jahresmittel sicher, gemessen an der Gesamtzeit eines Kalendermonats abzüglich geplanter Wartungsfenster („Verfügbarkeits-SLA“). Geplante Wartungsarbeiten werden möglichst in die Nachtstunden (03:00–08:00 Uhr MEZ/MESZ) gelegt und mit einem Vorlauf von mindestens 48 Stunden angekündigt.

(2) Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten: geplante Wartungsfenster gemäß Absatz 1, Einschränkungen aufgrund höherer Gewalt gemäß § 20, Störungen, die durch den Kunden verursacht sind (z. B. Ausfall des internen Netzwerks), sowie Störungen, die auf Drittanbieter (z. B. App-Store-Verfügbarkeit) zurückzuführen sind.

(3) Im Rahmen individueller Vereinbarungen (insbesondere für Enterprise-Kunden) kann ein höheres Verfügbarkeitsniveau einschließlich gesonderter Reaktionszeiten, Eskalationsprozesse und Gutschriften bei Nichterreichen der vereinbarten Verfügbarkeit (Service Credits) vereinbart werden.

(4) Der Anbieter stellt einen kostenlosen Support per E-Mail und/oder Telefon zur Verfügung. Die Supportleistungen werden werktags (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern) zwischen 09:00 und 17:00 Uhr MEZ/MESZ erbracht.

§ 11 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Software ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen und im Einklang mit dem geltenden Recht zu nutzen.

(2) Der Kunde hat seine Zugangsdaten sorgfältig zu verwahren und gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn es Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Accounts gibt.

(3) Der Kunde ist für die Einhaltung dieser AGB durch seine Nutzer (insbesondere Teammitglieder und Mitarbeiter in Filialen) verantwortlich. Verstöße der Nutzer gegen diese AGB werden dem Kunden zugerechnet.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die in seinem Account gespeicherten Daten regelmäßig und eigenverantwortlich zu sichern. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die auf unterlassene Datensicherung durch den Kunden zurückzuführen sind.

(5) Bei Auftreten von Störungen hat der Kunde den Anbieter unverzüglich per E-Mail zu informieren und die Störung möglichst genau zu beschreiben.

§ 12 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software über das Internet (Zugang per Webbrowser und/oder mobile Applikation) im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen ein. Das Nutzungsrecht umfasst – soweit im gewählten Paket enthalten – auch die Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Programmierschnittstellen (APIs). Das Nutzungsrecht endet automatisch mit Beendigung des Vertrags.

(2) Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich aller Urheberrechte, Markenrechte, Patente und sonstigen gewerblichen Schutzrechte, verbleiben beim Anbieter. Dem Kunden werden über das in Absatz 1 genannte Nutzungsrecht hinaus keine weiteren Rechte eingeräumt.

(3) Der Kunde darf die Software weder ganz noch teilweise kopieren, dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln (Reverse Engineering), verändern, bearbeiten, weitervertreiben, vermieten, verleihen oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich machen. §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.

(4) Soweit der Kunde auf der Plattform Ideen, Vorschläge oder sonstiges Feedback hinterlegt, räumt er dem Anbieter ein unentgeltliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein, das den Anbieter berechtigt, diese zur Entwicklung, Verbesserung und Vermarktung seiner Produkte zu verwenden.

§ 13 Datennutzung und Referenzkunden

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die im Rahmen der Nutzung der Software anfallenden Daten in aggregierter und anonymisierter Form zu statistischen Zwecken, zur Produktverbesserung sowie für Marktanalysen zu verwenden (z. B. Durchschnittswerte von Einkaufspreisen, Branchenvergleiche, Bestandsentwicklungen). Ein Rückschluss auf den einzelnen Kunden oder dessen Geschäftsbetrieb ist dabei ausgeschlossen.

(2) Der Kunde gestattet dem Anbieter, den Firmennamen und das Logo des Kunden zu Werbezwecken zu verwenden, insbesondere auf der Website des Anbieters, in Präsentationen und in Marketingmaterialien. Der Kunde kann diese Gestattung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Anbieter wird die Nutzung nach Zugang des Widerrufs innerhalb von 14 Tagen einstellen.

§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Vertragserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (nachfolgend „AVV“). Der AVV ist als Anlage 1 Bestandteil dieser AGB.

(3) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die von ihm oder seinen Nutzern in die Software eingegebenen personenbezogenen Daten.

§ 15 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:

  1. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
  2. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  3. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
  4. im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Unbeschadet der Absätze 1 und 2 ist die Gesamthaftung des Anbieters für sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf die Höhe der vom Kunden in den letzten sechs (6) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlten Netto-Vergütung begrenzt (Haftungshöchstbetrag). Diese Begrenzung gilt nicht für die in Absatz 1 genannten Fälle.

(4) Die Haftung des Anbieters für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverlust (soweit nicht durch § 19 abgedeckt) oder entgangene Einsparungen, ist ausgeschlossen, es sei denn, in den Fällen des Absatzes 1.

(5) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(6) Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 16 Gewährleistung

(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik. Er gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen den in § 4 beschriebenen Funktionen entspricht. Ein Anspruch auf permanente Fehlerfreiheit oder auf Anpassung an neueste technische Standards besteht nicht.

(2) Formulierungen in diesen AGB, in der Leistungsbeschreibung oder in Marketingmaterialien des Anbieters stellen keine Garantieübernahme im Rechtssinne (§ 443 BGB) dar, es sei denn, eine Garantie wird ausdrücklich als solche in Textform erklärt.

(3) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde den Mangel unverzüglich nach Entdeckung unter genauer Beschreibung der Symptome in Textform anzeigt. Dem Anbieter ist vor Geltendmachung weitergehender Rechte ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung (in der Regel zwei Versuche) einzuräumen.

(4) Ansprüche gemäß § 536a BGB, insbesondere die verschuldensunabhängige Garantiehaftung und das Selbstvornahmerecht, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Virenfreiheit der Software. Der Kunde ist verpflichtet, seinerseits angemessene Sicherheitsvorrichtungen und Virenscanner einzusetzen.

§ 17 Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt gewordenen vertraulichen Informationen über die jeweils andere Partei dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und nur zur Durchführung dieses Vertrags zu verwenden.

(2) Keine vertraulichen Informationen im Sinne des Absatzes 1 sind Informationen, die der empfangenden Partei bereits zuvor bekannt waren, die allgemein bekannt sind oder werden (ohne Verschulden der empfangenden Partei) oder die der empfangenden Partei von einem berechtigten Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung offengelegt wurden.

(3) Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt über das Vertragsende hinaus fort.

§ 18 Subunternehmer und Hosting

(1) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung seiner vertraglichen Leistungen Subunternehmer einzusetzen, insbesondere Hosting- und Infrastrukturdienstleister (z. B. Cloud-Hosting-Anbieter), Zahlungsdienstleister sowie sonstige technische Dienstleister. Der Anbieter bleibt dem Kunden gegenüber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

(2) Die Software wird auf Servern innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums gehostet. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten in Drittländer übermittelt werden, stellt der Anbieter sicher, dass ein angemessenes Datenschutzniveau gemäß den Anforderungen der DSGVO gewährleistet ist (z. B. durch Standardvertragsklauseln oder Angemessenheitsbeschluss).

(3) Soweit Subunternehmer als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig werden, sind diese im AVV (Anlage 1) als Unterauftragsverarbeiter aufgeführt.

§ 19 Sicherheitsmaßnahmen

(1) Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Daten des Kunden gegen unbefugten Zugriff, Verlust, Zerstörung oder Veränderung. Die TOMs orientieren sich am jeweiligen Stand der Technik und werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

(2) Zu den Maßnahmen gehören insbesondere:

  1. Verschlüsselung der Datenübertragung mittels TLS (mindestens Version 1.2) sowie Verschlüsselung gespeicherter Daten (Encryption at Rest);
  2. rollenbasierte Zugangskontrollen, individuelle Authentifizierung und Protokollierung von Zugriffen auf Kundendaten;
  3. regelmäßige automatisierte Datensicherungen (Backups), mindestens täglich, mit einer Aufbewahrungsdauer von mindestens 14 Tagen;
  4. Monitoring und Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse;
  5. dokumentierte Prozesse zur Erkennung, Meldung und Behandlung von Sicherheitsvorfällen (Incident Response).

(3) Die konkreten TOMs sind im AVV (Anlage 1) näher beschrieben.

§ 20 Höhere Gewalt (Force Majeure)

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, Krieg, Terrorismus, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Energieversorgung sowie Cyberangriffe, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht abgewehrt werden konnten.

(2) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren und zumutbare Anstrengungen unternehmen, die Auswirkungen zu minimieren.

(3) Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als drei (3) Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei (2) Wochen in Textform zu kündigen.

§ 21 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus sachlich gerechtfertigten Gründen erforderlich ist (z. B. Änderungen der Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, technische Entwicklungen, Schließung von Regelungslücken) und der Kunde durch die Änderung nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Der Anbieter wird den Kunden über die Änderungen mindestens sechs (6) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform informieren und die Änderungen im Einzelnen darstellen.

(3) Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, hat der Anbieter das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ordentlich zu kündigen. Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, gelten die geänderten AGB als genehmigt.

(4) Der Anbieter wird den Kunden im Rahmen der Mitteilung auf sein Widerspruchsrecht, die Frist und die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs gesondert hinweisen.

§ 22 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist München.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(5) Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können vom Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen werden. Der Anbieter ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf mit ihm verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG zu übertragen.